BVfK - Wochenendticker 14. April 2018

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Versteigerung am 5. Mai: Nicht nur Standuhren.

 

Startpreis von einem Euro führt zu besserem Ergebnis.

 

BVfK-Kongress fast ausgebucht!

 

Schneeballsysteme: Immer mehr Betroffene!

 

DIESEL-FAKTEN  - BVfK-Informationen jetzt auch auf der BVfK-Startseite

 

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Kurzvorstellung der BVfK-Ankaufplattform

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

"Angebote ausschließlich für Geschäftskunden"

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

so genannte „Langsteher“ oder „Standuhren“ findet man normalerweise eher beim Vertragshandel. Der freie Handel profitiert genau an dieser Stelle von seiner besseren Marktkenntnis, größeren Entscheidungsfreiheit, Flexibilität u.v.m. und nur selten ist zu beklagen, dass sich ein vermeintlich günstiger Einkauf „die Räder eckig“ steht.

Wenn es einen dennoch mal erwischt und aus frischer Ware plötzlich Fallobst wird und auch wenn der Lack deshalb nicht zu schrumpeln beginnt, haftet der Kiste irgendetwas an und das Desinteresse der Kundschaft überträgt sich auch auf das Team.

In solchen Situationen kann man froh sein, über gute Kontakte in einem vertrauensvoll funktionierenden Kollegennetzwerk zu verfügen und mit ein wenig Glück findet man einen mit einem ähnlichen Problem und kann möglicherweise durch Tausch und Standortwechsel für frischen Wind im Sortiment sorgen.

Der BVfK unterstützt seine Mitglieder durch die Konzepte BVfK-Kollegenhilfe und BVfK-Kollegenverteiler seit vielen Jahren mit dem Ziel, das vertrauensvolle Miteinander der Mitgliedergemeinschaft zu fördern und zu stärken. Wenn Ihnen Marcel Manthey gleich die Grundzüge der BVfK-Ankaufplattform erklärt, werden Sie erkennen, dass sich damit auch der B2B-Handel zwischen BVfK-Mitgliedern professionalisieren lässt.

Doch das ist nicht die einzige Möglichkeit, mehr Bewegung in seinem Bestand zu bringen, denn da gibt es ja auch noch die Versteigerung. Kaum jemand meidet diesen Weg der Fahrzeugbeschaffung, doch wer nutzt ihn auch als Vermarktungsweg?

Oft fehlt der Mut, auch wenn man bei eBay längst ermittelt hat, dass die Angebote mit einem Startpreis von einem Euro regelmäßig zu höheren Preisen einen Kunden finden, als die mit einem Mindestpreis.

Alles in allem also ein Thema mit viel Spannung und Psychologie. Was lag also näher, als darüber auch beim großen BVfK-Kongress am 5. Mai 2018 zu reden – oder noch besser nach dem Motto „Butter bei die Fische“ auch direkt ein paar Schätzchen zu versteigern.

Gesagt, getan und wir brauchten nicht lange zu suchen, um einen professionellen Versteigerer für diesen Job zu finden. Denn zur Unternehmensgruppe unseres BVfK-Verwaltungsrats-Mitglieds Thomas Wittlich (www.wittlich-gruppe.com) zählt auch ein Aktionshaus, um das sich Christoph Wittlich ebenso kümmert, wie nun um unsere Versteigerung am 5. Mai. Die nächste Aufgabe war dann schon ein wenig schwieriger: Kann man eine Versteigerung durchführen, wenn die Objekte nicht vor Ort sind, denn auf dem BVfK-Schiff wäre es dann etwas eng geworden.

Die Lösung: die Fahrzeuge werden in der gut beleuchteten Tiefgarage unseres Quartierhotels am Bonner Rheinufer präsentiert und können dort 2 Stunden vor der Abfahrt besichtigt werden.

Was jetzt noch fehlt, sind die geeigneten Fahrzeuge und da sind Sie gefordert, verehrte BVfK-Mitglieder! Wer ist dabei und bringt ein Schätzchen mit, dass er auf jeden Fall an diesem Tag loswerden möchte - koste es was es wolle - oder vielleicht auch mit Gewinn? Man weiß ja nie.

Interesse? Dann bitte ganz schnell melden, denn die Versteigerungsmöglichkeiten sind auf fünf Fahrzeuge begrenzt und daher gilt auch hier: Wer zuerst kommt mahlt zuerst.

Für die Anmeldung ist zunächst nur die verbindliche Erklärung per E-Mail an vorstand@bvfk.de  erforderlich, ein Fahrzeug zum Startpreis von einem Euro zur Versteigerung zur Verfügung zu stellen und mit nach Bonn zu bringen. Letzteres gilt nicht für Neuwagen, denn die kann man ja für gewöhnlich auch „blind“ kaufen.

Noch ein Hinweis für die Kurzentschlossenen, die sich noch kein Ticket für die Kongressteilnahme gesichert haben: Im Konferenzteil des BVfK-Schiffs sind inzwischen alle Sitzplätze vergeben. Anmeldungen können daher der Zeit nur noch mit der Einschränkung entgegengenommen werden, dass für weitere Teilnehmer an den Programmpunkten am Nachmittag nur noch Plätze an Stehtischen angeboten werden können. Dies gilt allerdings nicht für das Oberdeck im Freien, hier gibt es noch genügend Sitzgelegenheiten.

Abschließend noch ein Hinweis in Ergänzung zum Bericht von letzte Woche ( Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an. ) über fragwürdige Ereignisse, die den Verdacht eines Schneeballsystems begründen:

Es scheint derzeit die nicht nur eine Firma von skandalösen und kriminellen Problemen betroffen zu sein. Der BVfK hat derzeit Kenntnis von drei solcher Fälle die auch teilweise Mitglieder betreffen. Eine Verbindung untereinander ist derzeit noch nicht erkennbar. Sollten Sie Opfer von ausgebliebenen Lieferungen in Verbindung mit bereits geleisteten Anzahlung sein, scheuen Sie nicht, sich vertrauensvoll der BVfK-Rechtsabteilung* anzuvertrauen. Das ist es oft neben jurustischen Bewertungen hilfreich, wenn man – natürlich nur nach zu vorheriger Abstimmung - auch Informationen austauschen kann.

Denn auch in schwierigen Situationen steht die BVfK-Mannschafft zu seinen Mitgliedern wie auch unseren Grundsätzen:

  "Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

 

* Die exklusive Rechtsberatung für BVfK-Mitglieder erfolgt grundsätzlich durch sogenannte „Volljuristen“, die über zwei juristische Staatsexamen verfügen und damit auch die Befähigung zum Richteramt erworben haben.

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Jetzt auch auf der BVfK-Startseite:

BVfK-Verbraucherinformation „DIESEL“

Der DIESEL leidet zu Unrecht unter mangelnder Nachfrage. Es gilt daher, das Bild des Selbstzünders in der Öffentlichkeit zurecht zu rücken. Der BVfK hat die wesentlichen Fakten für die Kunden seiner Mitglieder zusammengestellt. Diese sind nun auch für öffentlich auf der BVfK-Startseite abrufbar.

Hier geht´s zur vollständigen Information: >>> Weiterlesen.

Hier finden Sie die Version zur Weitergabe an Ihre Kunden: >>> Zum Download der Verbraucherinformation 

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BVfK-Kongress: Nur noch wenige freie Plätze!

Dank großer Nachfrage wird es eng am 5. Mai 2018 und daher heißt es nun schnell, die letzten Plätze sichern. Im Konferenzbereich unter Deck sind bereits alle Sitzplätze vergeben. Daher können für diesen Programmteil nur noch wenige Plätze an Stehtischen angeboten werden. Auf dem Oberdeck sind jedoch ausreichend Sitzgelegenheiten vorhanden. 

Jetzt beeilen und anmelden. Zur Anmeldung und zum Anmeldeformular für den 12. BVfK-Jahreskongress geht es hier >>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress-2018 , oder einfach auf die Grafik klicken.

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Kurzvorstellung der BVfK-Ankaufplattform 

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

nach einem Jahr Entwicklungsarbeit ist es soweit: Wir präsentieren beim großen BVfK-Kongress am 5. Mai 2018 die BVfK-Ankaufsplattform WhoBuysMyCar WBMC.

Unser Ziel ist es, die seriöse und professionelle Alternative zu sein. Wir wollen allerdings nicht im Steilflug den Markt erobern, sondern allen zeigen, dass es möglich ist, für alle Beteiligten eine funktionierende Lösung anzubieten, die kontinuierlich in solider Entwicklung zu einem echten Mehrwert für BVfK-Mitglieder werden soll.

So funktioniert das Ganze:

Zunächst einmal erhalten alle BVfK-Mitglieder die Möglichkeit, die Plattform gegen eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20 € kostenlos zu nutzen. Erst, wenn ein Kontakt hergestellt wird oder es zu einem Geschäftsabschluss kommt, fallen Gebühren an.

Zunächst möchten wir erklären, was sich dem verkaufswilligen Autobesitzer eröffnet:

Dieser erhält, wie auch bei der Konkurrenz, nach Eingabe der wichtigsten Eckdaten eine ungefähre Wertermittlung seines Fahrzeugs auf Grundlage aktueller Marktdaten.

Möchte man es dann genauer wissen, erfolgt die Abfrage aller wertbildenden Fakten von genauer Ausstattung, über Zubehör bis hin zu Beschädigungen und sonstigem Reparatur- und Investitionsstau.

Jede Eingabe führt zu einer aktualisierten Wertberichtigung, die in Echtzeit am rechten Bildschirmrand „mitläuft“. Alle Angaben und Kalkulationsparameter erfolgen zwar unter dem Vorbehalt späterer Überprüfung und Präzisierung, sind jedoch anhand von Mittelwerten meist nahe an der Realität.

Hat unser potentieller Verkäufer nun mithilfe seiner Angaben und unserer Kalkulationsvorgaben einen genaueren Händler-Ankaufswert ermittelt, kann er entscheiden, ob er nun in Kontakt zu einem BVfK-Mitglied treten möchte. Ist dies der Fall, erhalten alle diejenigen BVfK-Mitglieder, die sich für eine solche oder ähnliche Konfiguration vorgemerkt haben (Voreinstellungen über Benachrichtigungen können nach Hersteller, Typ, EZ, PLZ-Kreis .etc im Händlerbereich eingestellt werden), gleichzeitig eine automatische Nachricht über das aktuell vorliegende Angebot.

Nun gilt es schnell zu sein, denn wer zuerst kommt mahlt zuerst, beziehungsweise bekommt als Erster den Kontakt - exklusiv!

Für die Vermittlung dieses Kontaktes fällt dann eine Gebühr von 10 € an, sowie weitere 40 €, die entweder gutgeschrieben werden, wenn der Kontakt innerhalb von 24 Stunden wieder freigegeben wird, oder als Abschlussgebühr einbehalten werden. Das bedeutet, dass bei erfolgreichem Geschäftsabschluss, wovon wir ausgehen, wenn der Kontakt nicht wieder freigegeben wird, eine Gesamtgebühr von 50 € erhoben wird.

Außer Spesen nichts gewesen - aber immerhin die Spesen!“ lautet dann das Motto für den Fall, dass sich Anbieter und BVfK-Mitglied doch nicht einig geworden sind, jedoch inzwischen genauere Informationen über den Zustand des Fahrzeugs vorliegen. Denn dann kann der Händler seinen Aufwand für die Fahrzeugprüfung ein wenig amortisieren, indem er nicht nur den Kontakt wieder freigibt (Gutschrift 40 €), sondern auch seinen nachfolgenden Kollegen das sicherlich wertvolle Ergebnis seiner Prüfung zum Kauf anbietet. Hierfür ist eine Pauschale in Höhe von 50 € vorgesehen.

Das, verehrte BVfK-Mitglieder ist allerdings nur der erste Teil einer Komplettlösung, die dem Ziel einer völlig digitalen Transaktion nach dem Motto folgt: „ich verkaufe mein Auto vom Sofa aus“ .

Das bedeutet, dass wir in Kürze weitere Optionen in Verbindung mit qualifizierten Online-Gutachten und einem genossenschaftlichen Beschaffungstool anbieten werden.

Zunächst gilt es jedoch, das ans Laufen zu bringen, was jedem BVfK-Mitglied möglichst bald wertvollen Nutzen in Form von attraktivem Zukauf bringen wird.

Zum Schluss soll noch das Thema Response/Traffic angesprochen werden. Jedem ist klar, dass Sales-Leads heutzutage das „A und O“ sind und man dafür mitunter auch tief in die Tasche greifen muss. Natürlich werden wir versuchen, den Kontakt zu verkaufswilligen Autobesitzern erst einmal „umsonst“ zu knüpfen. Dabei können alle BVfK-Mitglieder kräftig mithelfen, indem sie die BVfK- Ankaufsplattformen auf Ihrer Website verlinken. Das kann auch so gestaltet werden, dass eventuelle Kontakte zunächst einmal beim einzelnen Mitglied landen, bevor sie allen zur Verfügung stehen.

Soweit eine erste Kurzbeschreibung unseres neuen "BVfK-Babys". Mehr davon beim großen BVfK-Kongress - man sieht sich!

Eine erfolgreiche nächste Woche

Ihre BVfK-IT Spezialisten

Marcel Manthey & Waldemar Trommenschläger

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

Anmelden für den BVfK-Jahreskongress können Sie sich hier: 

>>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress 2018

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Angebote ausschließlich für "Geschäftskunden“

 

Nettopreise im Internet

Der Fahrzeugmarkt ist nach wie vor heiß umkämpft. Überragende Bedeutung beim Kundenfang kommt dabei der Vertragsanbahnung über die großen Verkaufsplattformen im Internet zu. Die Formel zum Erfolg ist bekanntlich simpel: Eine hohe Platzierung im Ranking führt in der Regel zu größerer Nachfrage und mehr Abschlüssen. Gerade in Zeiten, in denen Top-Platzierungen bei den Börsen gekauft werden können und diese selbst durch Preisbewertungen Einfluss nehmen, gibt es nicht wenige Händler, die sich fast schon genötigt sehen, durch wettbewerbswidrige Methoden Ihre Position im Ranking zu optimieren. Ein Klassiker ist hierbei die Werbung mit Nettopreisen, die das Fahrzeug in der Ergebnisliste plötzlich sehr weit nach vorne bringt.

Damit an dieser Stelle kein falscher Eindruck entsteht: Werbung mit Nettopreisen ist nicht per se wettbewerbswidrig! Allerdings darf sich diese Werbung dann nur an Unternehmer richten. Verbraucher müssen davon ferngehalten werden. Dies mag außerhalb des Internets leichter umsetzbar sein. So ist es vorstellbar, dass ein Händler seine Fahrzeuge in einem Prospekt mit Nettopreisen ausdrücklich nur für Gewerbetreibende anbietet. Er muss dann allerdings zusätzlich dafür Sorge tragen, dass der Prospekt möglichst ausschließlich in die Hände von Unternehmern gelangt, z. B. als Beilage zu Zeitschriften, die nur für Unternehmer bestimmt sind.

Aber kann man auf den öffentlichen Verkaufsplattformen im Internet seine Angebote überhaupt nur an Unternehmer richten? Der BVfK meint in Ansehung der BGH-Rechtsprechung, dass dies nicht möglich sein dürfte. Für jedermann zugängliche Internetangebote sprechen immer auch Verbraucher an. Zudem hat der Händler auf die Gestaltung seiner Angebote bei den Börsen nur bedingt Einfluss. Hier kämen allenfalls Ausschlusshinweise (z. B. „Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Kein Verkauf an Verbraucher.“) im jeweiligen Inserat in Betracht, welche aber regelmäßig von Gerichten als nicht ausreichend angesehen werden.

Warum jedoch wärmt der BVfK diesen Klassiker wieder auf? In der jüngeren Vergangenheit wurden in der BvfK-Rechtsabteilung Angebote mehrerer niederländischer Händlern angezeigt, die teilweise in niederländischer Sprache ihre Fahrzeuge ohne Mehrwertsteuer („BTW“) in die Börsen einstellten und dadurch einheimische Händler im Ranking verdrängten. Dies ist nach Überzeugung des BVfK unlauter. Zwar ist es Händlern aus dem EU-Ausland grundsätzlich gestattet, Fahrzeuge im Rahmen von so genannten Nettowarenlieferung an deutsche Händler zu veräußern und dann wohl auch so zu bewerben. Die Angebote in den öffentlichen Verkaufsplattformen richteten sich unserer Auffassung nach jedoch immer auch an deutsche Verbraucher. Deswegen darf an dieser Stelle nicht mit Nettopreisen geworben werden.

BVfK-Anmerkung:

Kfz-Händler sollten also nicht nur von Werbung mit Nettopreisen bei den Börsen absehen, um nicht entsprechend abgemahnt zu werden. Sie müssen selbst im Gegenzug nicht hinnehmen, dass Konkurrenten sich auf diesem Wege Vorteile verschaffen und das Ranking verfälschen. Fallen Ihnen entsprechende Angebote auf, melden Sie diese über die dafür vorgesehenen Beanstandungsfunktionen bei den Börsen, die in aller Regel für solche Hinweise dankbar sind und die Angebote entfernen. Sollte daraufhin keine Reaktion erfolgen, wird bei Bedarf auch gerne die BVfK-Rechtsabteilung aktiv.

Stefan Obert

BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Terminkalender:


5. - 6. Mai 2018 - 12. Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen

Verpassen Sie nicht, wenn die BVfK-Ankaufsplattform online gehtund lassen sich auch nicht die "Standuhren"-Versteigerung oder viele aktuelle und spannenden Themen kompetenter Referenten und schon gar nicht das sensationelle Event „Rhein in Flammen“ entgehen. Dabei sein ist alles und BVfK-Flagge zeigen!

Hier geht es zur Anmeldung und zum Anmeldeformular für den 12. BVfK-Jahreskongress: >>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress-2018

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